Abwandlung 1: kein Bauvorhaben
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vagabund V hat ein Grundstück geerbt. Da er umherreisen möchte und ein Tüftler ist, nutzt er das Grundstück, um sich einen Autoanhänger selbst zu bauen. Er kauft die notwendigen Bauprodukte und beginnt die Arbeit. Die Nachbarn meinen, V benötige dafür eine Baugenehmigung.
Einordnung des Falls
Abwandlung 1: kein Bauvorhaben
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Baufreiheit bzw. die Freiheit zur Bebauung von Grund und Boden besteht nur im Rahmen der Gesetze.
Genau, so ist das!
2. Ob ein Vorhaben Gegenstand eines Baugenehmigungsverfahrens wird und einer Baugenehmigung bedarf, hängt zunächst davon ab, ob es sich um eine bauliche Anlage handelt.
Ja, in der Tat!
3. Der Autoanhänger des V ist eine bauliche Anlage. Der Anwendungsbereich des Baurechts ist eröffnet - mit der Folge, dass V möglicherweise eine Baugenehmigung benötigt.
Nein!
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![Praetor](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__qn3ektxsuhav28fq9199q4sl1.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Praetor
14.12.2021, 15:12:38
Nach bspw. § 2 I Hs.2 LBauO M-V reicht für eine Verbindung mit dem Boden das Ruhen der Anlage mit eigener Schwere darauf. In der Praxis sind auch viele Tiny Houses trotz grundsätzlicher Anhängerqualität genehmigungspflichtig, ich würde den Sachverhalt bezüglich der Fortbewegungsabsicht vllt. eindeutiger formulieren
![Wendelin Neubert](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__fhcwshdpydzyycxpapvnu.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Wendelin Neubert
15.12.2021, 18:14:53
Hallo Praetor, danke für deine Anmerkung. In der Tat können auf Anhängern befindliche Fahrzeuge als bauliche Anlagen zu qualifizieren sein, insbesondere wenn beabsichtigt ist, sie ortsfest zu nutzen. Das ist hier ja gerade nicht der Fall. Laut Sachverhalt will Vagabund V umherreisen. Hoffe das hilft. Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team
![Leo](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__hvddtxss2a9g0x0gv6axkwcmd.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Leo
21.3.2022, 10:06:59
Vllt hilft das @praetor : Hinsichtlich der Verbindung mit dem Erdboden soll es nach allgemeiner Meinung auch ausreichend sein, wenn eine Anlage nicht fest mit dem Erdboden verbunden ist, aber aufgrund ihrer Schwere und/oder Beschaffenheit nur mit technischen Hilfsmitteln fortbewegt werden kann.
QuiGonTim
5.9.2022, 10:32:45
Wird hinsichtlich des Verwendungszwecks auf eine subjektive Betrachtung abgestellt oder kommt es auf die subjektive Absicht des Bauherren an?
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
5.9.2022, 17:36:50
Hallo QuiGonTim, bezüglich der Verwendung ist die tatsächliche Verwendungsabsicht des Bauherren relevant. Inwieweit das nach den Vorschriften des Baurechts genehmigungsbedürftig ist, wird dann natürlich objektiv bestimmt. :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
![Panthenola](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_65519.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Panthenola
28.9.2022, 18:02:07
Mir ist klar, dass die Erklärungen an Übersichtlichkeit und einbüßen könnten, aber es würde mich trotzdem freuen, wenn ihr auch die Vorschriften aus den anderen Bundesländern einfügen könntet. ☺️
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
28.9.2022, 19:46:29
Vielen Dank für den Hinweis, Panthenola. In der Tat würde es leider die Grenzen der Hinweistexte sprengen, wenn wir stets alle 16 Landesnormen zitieren. Wir bemühen uns aber, die Auswahl der Bundesländer zu variieren und experimentieren gerade auch mit speziellen Landesrechtskursen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
![CR7](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__dywyyccdlqqvmidbwslki.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
CR7
11.1.2023, 19:49:34
Ich würde hierzu gerne einen Vorschlag unterbreiten: Fügt zu den Profileinstellungen die Möglichkeit hinzu, dass man sein Bundesland auswählt. Dann kann je nach Bundesland des Nutzers nur die jeweils einschlägige Norm angezeigt werden. So hat es ein bekannter Konkurrent auch gemacht und klappt ganz gut.
![Pilea](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__rcxnpxezvlwvojfadblsd.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Pilea
7.7.2023, 12:03:11
Eine weitere Möglichkeit wäre es, einen eigenen Reiter zu eröffnen, den man bei Bedarf ein- und ausklappen kann.
Dennis777
18.10.2023, 13:02:40
Top Aufgabe danke!