Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
Abwandlung 3: genehmigungspflichtiges Vorhaben
Abwandlung 3: genehmigungspflichtiges Vorhaben
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schnösel S (Jurastudent, 6. Semester) will nun auf dem Seegrundstück, das er von Papi zum bestandenen Grundstudium geschenkt bekommen hat, ein Hochhaus errichten. Eine Baugenehmigung will er nicht beantragen, "das habe er nicht nötig". S's Ex-Freundin J hat da ihre Zweifel.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abwandlung 3: genehmigungspflichtiges Vorhaben
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Hochhaus, das S errichten möchte, ist eine bauliche Anlage im Sinne der anwendbaren Landesbauordnung. Es kann damit Gegenstand eines Baugenehmigungsverfahrens sein.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Errichtung einer baulichen Anlage bedarf stets einer Baugenehmigung.
Nein, das trifft nicht zu!
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