Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungsverfahren
Anzahl der Lesungen im Bundestag (§ 78 Abs. 1 S. 1 GO-BT)
Anzahl der Lesungen im Bundestag (§ 78 Abs. 1 S. 1 GO-BT)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das politisch umstrittene „Maximale-Überwachungs-Gesetz“ soll im Schatten der allgemeinen Euphorie um die Frauenfußball-WM schnell und unauffällig den Bundestag passieren. Die Gesetzesvorlage wird von der einfachen Mehrheit der Abgeordneten nach nur einer (äußerst hitzigen) Beratung beschlossen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Anzahl der Lesungen im Bundestag (§ 78 Abs. 1 S. 1 GO-BT)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Bundestag beschließt Gesetze grundsätzlich nach einer Lesung.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Beschlussfassung des Bundestages über das „Maximale-Überwachungs-Gesetz“ verstößt gegen § 78 Abs. 1 S. 1 GO-BT.
Ja, in der Tat!
3. Das „Maximale-Überwachungs-Gesetz“ ist wegen des Verstoßes gegen § 78 Abs. 1 S. 1 GO-BT formell verfassungswidrig.
Nein!
4. Die nur einmalige Beratung über das „Maximale-Überwachungs-Gesetz“ verstößt gegen die Vorschriften über das Gesetzgebungsverfahren iSd Art. 76-82 GG.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Die Beschlussfassung über das „Maximale-Überwachungs-Gesetz“ nach nur einer Lesung verletzt die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten am Gesetzgebungsverfahren (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG).
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Raphaeljura
21.4.2023, 00:18:50
Im Prinzip ist das sehr interessant. Aber welche Schutzfunktion hat denn dann die GO BT ? Letztlich kommt es auch die nicht an. Dann sind es wohl nur Empfehlungen.
Paul König
21.4.2023, 17:10:16
Hey @[Raphaeljura](207944), die GO BT ist im Verfassungsrecht nur dann relevant, wenn sie Verfassungsrecht konkretisiert. Soweit das nicht der Fall ist, kannst Du sie gerne für die Klausur als bloße "Empfehlung" erachten. Schau Dir hierzu gerne das Kapitel "Grundlagen 2: Geschäftsordnungsrecht" an. In der Praxis ist die GO BT für den Bundestag als das Organ, das mit der GO BT arbeiten muss, natürlich sehr bedeutsam! Der Bundestag hat sich danach zu richten, aber dadurch wird die GO BT eben nicht zum Prüfungsmaßstab des BVerfG. Ergibt das für dich Sinn? Frag sonst gerne noch mal nach! Beste Grüße - Paul (für das Jurafuchs-Team) @[Lukas Mengestu](136780)
Paul König
17.6.2023, 17:48:11
Und noch als Ergänzung: Die GO BT ist Organinnenrecht und soll das Innenleben des Organs gestalten. Eine Schutzfunktion besteht also, wenn überhaupt, nur nach Innen, etwa zwischen den einzelnen Fraktionen. Eine Schutzfunktion nach Außen, etwa gegenüber den von Beschlüssen des Bundestages betroffenen Bürgerinnen, hat sie hingegen nicht?
Flohm
19.9.2024, 11:16:39
Wann liegt denn eine Konkretisierung von VerfassungsR vor die dann auch relevant ist ? @[Paul König](29144)
Dogu
17.6.2023, 12:14:34
Wäre ein Fall der Verletzung der Tagesordnung beispielsweise ein Fehlen des Punktes auf der vorher festgelegten Tagesordnung, sodass nur die Anwesenden Kenntnis von der Beschlussfassung haben?
Paul König
17.6.2023, 17:52:34
Hey @[Dogu](137074), ein gutes Beispiel! Dies könnte unter Umständen ein Verstoß gegen § 20 Abs. 3 S. 1 GO BT sein. Liegt ein solcher Verstoß im Einzelfall tatsächlich vor, müsstest Du in der Prüfung fragen, ob dadurch verfassungsmäßige Abgeordnetenrechte verletzt oder gegen das Demokratieprinzip verstoßen wurde. Klärt das Deine Frage? Beste Grüße - Paul (für das Jurafuchs-Team)
Dogu
17.6.2023, 18:28:32
Ja, danke :)