Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungsverfahren
Anzahl der Lesungen im Bundestag - Verstoß (§ 78 Abs. 1 S. 1 GO-BT)
Anzahl der Lesungen im Bundestag - Verstoß (§ 78 Abs. 1 S. 1 GO-BT)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das ebenfalls umstrittene „Maximale-Überwachungs-Gesetz II“ soll im Schatten der Frauenhandball-WM schnell und unauffällig den Bundestag passieren. Die Gesetzesvorlage wird von der einfachen Mehrheit der Abgeordneten nach nur einer Beratung beschlossen. In der zehnminütigen Beratung kommen nur Abgeordnete der Regierungsfraktionen zu Wort.
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Einordnung des Falls
Anzahl der Lesungen im Bundestag - Verstoß (§ 78 Abs. 1 S. 1 GO-BT)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Bundestag beschließt Gesetze grundsätzlich nach einer Lesung.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Beschlussfassung des Bundestages über das „Maximale-Überwachungs-Gesetz II“ verstößt gegen § 78 Abs. 1 S. 1 GO-BT.
Ja!
3. Das „Maximale-Überwachungs-Gesetz II“ ist wegen des Verstoßes gegen § 78 Abs. 1 S. 1 GO-BT formell verfassungswidrig.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die nur einmalige Beratung über das „Maximale-Überwachungs-Gesetz II“ verstößt gegen die Vorschriften über das Gesetzgebungsverfahren iSd Art. 76-82 GG.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Die Beschlussfassung über das „Maximale-Überwachungs-Gesetz II“ verletzt die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten am Gesetzgebungsverfahren (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
antoniasophie
25.7.2023, 14:00:08
Bezüglich des Klausurhinweises: Würde man im Prüfungsaufbau beim Hauptverfahren Bezug nehmen zu Art. 38 I 2 GG oder sollte das im vorliegenden Fall nur im Rahmen der materiellen Vfm. erwähnt und geprüft werden? Wie wäre es am strukturiertesten? Danke 🙏
Paul König
27.7.2023, 14:00:54
Hey Antonia, das solltest Du wie in dieser Aufgabe auch in der formellen
Verfassungsmäßigkeitbei der Prüfung des Hauptverfahrens (Art 77-78 GG) thematisieren. In die
materielle Verfassungsmäßigkeitgehört das nicht rein, weil es dort nur auf den Inhalt des Gesetzes ankommt (zB: Verstoßen die Überwachungsbefugnisse gegen Grundrechte?). Hier geht es aber um das Zustandekommen des Gesetzes, also um eine formelle Frage! Richtig gut, dass Du zum Prüfungsaufbau nachfragst, das ist in einer Staatsorga-Klausur sehr wichtig und solltest Du stets beim Lernen im Auge haben! Beste Grüße - Paul (für das Jurafuchs-Team) @[Lukas Mengestu](136780) @[
Nora Mommsen](178057)
antoniasophie
27.7.2023, 14:22:15
Vielen Dank für die Erklärung, die ist sehr hilfreich! Ja, ich finde der Umgang mit Art. 38 GG kann recht kompliziert werden und ist für mich besonders in der formellen
Verfassungsmäßigkeitnoch ungewohnt.