Öffentliches Recht

Europarecht

Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV

Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV („Kranemann")

Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV („Kranemann")

15. August 2025

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Die deutsche Referendarin K absolviert 2019 ihre Wahlstation bei einer Kanzlei in London. Sie beantragt beim Land NRW die Erstattung der Reisekosten. Die Reisekosten werden ihr jedoch nur von ihrem deutschen Wohnort bis zur deutschen Grenze, nicht bis nach London, erstattet.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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