Zivilrecht
Sachenrecht
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Rüttelgerät – nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch aufgrund faktischen Duldungszwangs
Rüttelgerät – nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch aufgrund faktischen Duldungszwangs
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A will unter ihrem Supermarkt eine Tiefgarage bauen. Im Rahmen der Bauarbeiten wird ein Rüttelgerät genutzt. Dieses erzeugt Bodenerschütterungen, die unmittelbar das Haus der Nachbarin N beschädigen. Dies hätte einfach und günstig verhindert werden können.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rüttelgerät – nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch aufgrund faktischen Duldungszwangs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Traf N bezüglich der Bauarbeiten mit dem Rüttelgerät eine nachbarrechtliche Duldungspflicht nach § 906 BGB?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Liegen damit auch die Voraussetzungen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs vor (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Es kommt eine analoge Anwendung des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB) in Betracht.
Ja!
4. N war es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, den Abwehranspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB geltend zu machen.
Genau, so ist das!
5. Sind die durch die Erschütterung verursachten Schäden für N zumutbar?
Nein, das trifft nicht zu!
6. N kann von A einen angemessenen Ausgleich für die Schädigung verlangen gem. § 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog.
Ja!
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