Öffentliches Recht
Grundrechte
Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)
Träger der Menschenwürde: Keine Grundrechtsträgerschaft von juristischen Personen.
Träger der Menschenwürde: Keine Grundrechtsträgerschaft von juristischen Personen.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der deutsche „Sozialhelfer e.V.“ setzt sich für höhere Grundsicherungsbeträge ein. Die aktuellen Beträge würden keine menschenwürdige Existenz ermöglichen. Durch diese gesetzlich festgelegte Höhe fühlt sich „Sozialhelfer e.V.“ nicht ausreichend in seiner Menschenwürde geschützt.
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Einordnung des Falls
Träger der Menschenwürde: Keine Grundrechtsträgerschaft von juristischen Personen.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist der „Sozialhelfer e.V.“ grundsätzlich grundrechtsfähig?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist der persönliche Schutzbereich der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) ist für den „Sozialhelfer e.V.“ eröffnet?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
kaan00
6.1.2024, 11:38:52
Ich finde die erste Frage etwas missverständlich, denn "grundsätzlich" sind erstmal natürliche Personen Grundrechtsfähig
Leo Lee
7.1.2024, 13:00:45
Hallo kaan00, vielen Dank für die Anmerkung! In der Tat hast du völlig Recht, dass grundsätzlich (auch) natürliche Personen grundrechtsfähig sind. Da jedoch bei der juristischen Person die Lage etwas spezieller ist (insb. streitig ist, unter welchen Voraussetzungen und bzgl. welcher Grundrechte sie klagen können), haben wir hier den Begriff „grundsätzlich“ benutzt, um klarzustellen, dass dieses sich erstmal – wie nat. Personen – auf Grundrechte berufen können, jedoch in einem weiteren Schritt weiteren Einschränkungen unterliegen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Hanna
19.1.2024, 10:31:55
Es ist leider auch nicht in allen Aufgaben gleich geregelt. Manchmal kommt eine Frage, ob sich jur. Personen auf Grundrechte berufen können - Antwort nein - und als nächste Frage dann, ob sie sich auf Grundrechte berufen können, wenn diese dem Wesen nach auf sie anwendbar sind - Antwort ja. Da wäre doch eine einheitliche Lösung schöner. Solche Fragen beantworte ich persönlich immer wieder falsch, obwohl ich den Inhalt schon lange verstanden habe.
Jurasöhnchen
30.6.2024, 12:01:37
Ich schließe mich hier der Kritik an. Die Frage ist im Kontext anderer Fragen ähnlicher Art dieses Kurses etwas verwirrend..