Öffentliches Recht
Grundrechte
Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)
Träger der Menschenwürde: Keine Grundrechtsträgerschaft von juristischen Personen.
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Träger der Menschenwürde: Keine Grundrechtsträgerschaft von juristischen Personen.
17. März 2026
11 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der deutsche „Sozialhelfer e.V.“ setzt sich für höhere Grundsicherungsbeträge ein. Die aktuellen Beträge würden keine menschenwürdige Existenz ermöglichen. Durch diese gesetzlich festgelegte Höhe fühlt sich „Sozialhelfer e.V.“ nicht ausreichend in seiner Menschenwürde geschützt.
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