Öffentliches Recht
Grundrechte
Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)
Träger der Menschenwürde: Keine Grundrechtsträgerschaft von juristischen Personen.
Träger der Menschenwürde: Keine Grundrechtsträgerschaft von juristischen Personen.
4. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der deutsche „Sozialhelfer e.V.“ setzt sich für höhere Grundsicherungsbeträge ein. Die aktuellen Beträge würden keine menschenwürdige Existenz ermöglichen. Durch diese gesetzlich festgelegte Höhe fühlt sich „Sozialhelfer e.V.“ nicht ausreichend in seiner Menschenwürde geschützt.
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Einordnung des Falls
Träger der Menschenwürde: Keine Grundrechtsträgerschaft von juristischen Personen.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sind juristische Personen wie der „Sozialhelfer e.V.“ von vornherein von der Grundrechtsfähigkeit und der Geltendmachung von Grundrechten ausgeschlossen?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist der persönliche Schutzbereich der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) ist für den „Sozialhelfer e.V.“ eröffnet?
Nein, das ist nicht der Fall!
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