Öffentliches Recht

Grundrechte

Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)

Träger der Menschenwürde: Keine Grundrechtsträgerschaft von juristischen Personen.

Träger der Menschenwürde: Keine Grundrechtsträgerschaft von juristischen Personen.

19. Juli 2025

9 Kommentare

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Der deutsche „Sozialhelfer e.V.“ setzt sich für höhere Grundsicherungsbeträge ein. Die aktuellen Beträge würden keine menschenwürdige Existenz ermöglichen. Durch diese gesetzlich festgelegte Höhe fühlt sich „Sozialhelfer e.V.“ nicht ausreichend in seiner Menschenwürde geschützt.

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