Tätlichkeit (§ 185 Alt. 2 StGB)
3. April 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (8.609 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B streiten darüber, ob "Der Pate 1" oder "Der Pate 2" der bessere Film ist. Dabei wird A über die Meinung des B so wütend, dass er diesem ins Gesicht spuckt.
Diesen Fall lösen 82,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Tätlichkeit (§ 185 Alt. 2 StGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Beleidigung setzt tatbestandlich eine Kundgabe voraus.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat seine Missachtung gegenüber B kundgegeben.
Ja!
3. Die Beleidigung mittels Tätlichkeit ist eine einfache Beleidigung.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Daniel
22.8.2021, 04:56:53
Also ich persönlich fand beide Filme richtig gut😉 👍🏻

A
11.3.2025, 17:09:30
Ja, aber der erste war schon besser :D

Juraddicted
17.2.2025, 00:24:07
verstehe ich es richtig, dass das Abschneiden der Haare als qualifizierte Beleidigung gewertet werden kann? vielen Dank :)

A
11.3.2025, 17:07:19
So ist es, sofern das Ganze natürlich in einem ehrverletzendem Kontext geschieht. Das Abschneiden ist dann eine
TätlichkeitiSd 185 Alt. 2