Öffentliches Recht
Völkerrecht
Friedenssicherung und Kriegsrecht
Gegenstand des Gewaltverbots IV: Indirekte Gewalt
Gegenstand des Gewaltverbots IV: Indirekte Gewalt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mit dem Machtgewinn sozialistischer Regierungen fürchten die USA um ihre Vormachtstellung in Mittelamerika. Als in Nicaragua die linksgerichteten Sandinistas an die Macht kommen, schreiten die USA ein und unterstützen die Contras im bewaffneten Kampf gegen Nicaraguas Regierung.
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Einordnung des Falls
Gegenstand des Gewaltverbots IV: Indirekte Gewalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die USA verminen zahlreiche Häfen von Nicaragua. Dies stellt eine Gewaltanwendung gegenüber Nicaragua dar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die USA beliefern die Contras mit Waffen, bildet diese aus und leistet ihnen logistische Hilfe. Dies stellt eine Gewaltanwendung gegenüber Nicaragua dar.
Ja!
3. Die USA finanzieren die Contras großzügig. Dies stellt eine Anwendung indirekter Gewalt dar.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Durch seine finanzielle Unterstützung der Contras verstoßen die USA gegen das Interventionsverbot.
Ja, in der Tat!
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