Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten
Aufhebung eines bestandskräftigen VA
Aufhebung eines bestandskräftigen VA
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Eigentümerin C erhält eine Rückbauverfügung für ihren Wintergarten. C ist sich keiner Schuld bewusst, denkt aber, gegen die Verfügung nichts unternehmen zu können. Zwei Monate später erkennt die Behörde, dass die Verfügung rechtswidrig war, und will diese aufheben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Aufhebung eines bestandskräftigen VA
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Aufhebung von Verwaltungsakten unterscheidet man zwischen Rücknahme und Widerruf. Vorliegend handelt es sich um eine Rücknahme.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Neben der Frage, ob der Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig ist, wird zwischen belastenden und begünstigenden Verwaltungsakten unterschieden. Hier liegt ein begünstigender Verwaltungsakt vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Behörde kann den Verwaltungsakt nur aufheben, wenn dieser noch nicht bestandskräftig ist (§§ 48 Abs. 1 S. 1, 49 Abs. 1, 2, S. 1 VwVfG). Die Rücknahme ist hier folglich ausgeschlossen.
Nein, das trifft nicht zu!
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