Rücknahme eines begünstigenden VA
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bauherr B erhält eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus. Einen Tag später erkennt der Sachbearbeiter, dass die Errichtung des Wohnhauses an der beantragten Stelle in der beantragten Form unter keinen Umständen genehmigungsfähig ist. Die Behörde hebt die Genehmigung auf.
Einordnung des Falls
Rücknahme eines begünstigenden VA
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Aufhebung von Verwaltungsakten unterscheidet man zwischen Rücknahme und Widerruf. Vorliegend handelt es sich um eine Rücknahme.
Ja!
2. Neben der Frage, ob der Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig ist, wird zwischen belastenden und begünstigenden Verwaltungsakten unterschieden. Bei der Erteilung der Baugenehmigung handelt es sich um einen belastenden Verwaltungsakt.
Nein, das ist nicht der Fall!