Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Zulässigkeit eines Vorhabens im reinen Wohngebiet 1 (Grundfall)
Zulässigkeit eines Vorhabens im reinen Wohngebiet 1 (Grundfall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E vermietet seine Münchner Eigentumswohnung tageweise an Urlauber und Touristen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein reines Wohngebiet aus. Dem Beamten B ist Es „Gebaren“ ein Dorn im Auge.
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Einordnung des Falls
Zulässigkeit eines Vorhabens im reinen Wohngebiet 1 (Grundfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ob ein Widerspruch zu den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung besteht, ist am Maßstab des § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauNVO zu prüfen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die tageweise Vermietung der Wohnung an Touristen ist zulässig, wenn dies eine Nutzung als „Wohngebäude“ darstellt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO).
Genau, so ist das!
3. Wohnen im planungsrechtlichen Sinne ist eine auch nur vorübergehende, eigenständige Gestaltung des häuslichen Lebens auf der Grundlage eines freiwilligen Aufenthalts
Nein, das trifft nicht zu!
4. E nutzt seine Wohnung als „Wohngebäude“ (§ 3 Abs. 2 Nr. Nr. 1 BauNVO), indem er sie tageweise an Urlauber und Touristen vermietet. Die Nutzung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Nein!
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