§ 816 Abs. 2 BGB Grundfall
29. August 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S schließt mit A einen Kaufvertrag über einen Kühlschrank für €700. Den Kaufpreis soll S später begleichen. Die Kaufpreisforderung tritt A aber an N ab. In Unkenntnis der Abtretung leistet S an den alten Gläubiger A statt an den neuen Gläubiger N. Muss A die €700 herausgeben?
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