Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Grundfall 2a: Eingriff durch Gesetz (inhaltlicher Bezug)
Grundfall 2a: Eingriff durch Gesetz (inhaltlicher Bezug)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Mehrheit im Bundestag befürchtet wegen der anhaltenden Corona-Pandemie eine gesellschaftliche Spaltung durch aufrührerische Redebeiträge. Der Bundestag beschließt daraufhin ein Gesetz, das jegliche öffentliche Äußerung bezüglich der Corona-Pandemie verbietet.
Diesen Fall lösen 90,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall 2a: Eingriff durch Gesetz (inhaltlicher Bezug)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Eingriff in die Meinungsfreiheit liegt vor, wenn die Meinungskundgabe durch Ge- oder Verbote der öffentlichen Gewalt beeinträchtigt wird.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Gesetz stellt keinen Eingriff in die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) dar.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
L
13.12.2021, 16:15:28
Wendelin Neubert
13.12.2021, 17:41:39
Hallo L, die kommen erst noch :) Danke für deine Geduld. Beste Grüße, Wendelin für das Jurafuchs-Team
lililaw
4.2.2023, 18:47:56
Gibt es die Fälle mittlerweile?
CR7
20.7.2023, 17:07:50
Ich sehe hier auch keine Fälle :/