Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Überblicksfall - Gerichtszuständigkeit
Überblicksfall - Gerichtszuständigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kerstin (K) veräußert Benno (B) am St. Johanner Markt in Saarbrücken ihren Klettergurt für €20. Da Benno trotz wiederholter Aufforderung den Kaufpreis nicht zahlen möchte, will K den Anspruch gerichtlich verfolgen. K und B wohnen in Saarbrücken und sind Deutsche.
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Einordnung des Falls
Überblicksfall - Gerichtszuständigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da Saarbrücken nahe der französischen Grenze liegt, kann K ihren Kaufpreiszahlungsanspruch (§ 433 Abs. 2 BGB) nach der EuGVVO auch vor einem französischen Gericht einklagen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da K schon öfters am Arbeitsgericht Saarbrücken war und sie die Richterinnen dort gut kennt, möchte sie dort den Kaufpreis einklagen. Ist dies zulässig?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Um sich bei B zu rächen, will K ihre Klage in Berlin erheben, damit B lange fahren muss. Hat das Aussicht auf Erfolg, wenn B damit nicht einverstanden ist?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Für Ks Anspruch in Höhe von €20 sind die Amtsgerichte sachlich zuständig (§§ 71 Abs. 1, 23 Nr. 1 GVG).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Steven
9.11.2023, 17:25:27
Hallo, der Gerichtszweig, der in der zweiten Frage als "Arbeitsgerichte" benannt wird, lautet richtig "Gerichte für Arbeitssachen" (vgl. zB § 1 ArbGG). Die "Arbeitsgerichtsbarkeit" ist daher nicht ganz richtig und könnte Praktikern als Prüfer sauer aufstoßen. LG
Lukas_Mengestu
19.12.2023, 13:04:00
Hallo Steven, vielen Dank für den Hinweis. Gerichte für Arbeitssachen ist in der Tat der präzisere Begriff, da eben auch die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht hierzu zählen. Der Begriff "Arbeitsgerichtsbarkeit" ist dagegen absolut gängig und wird auch vom BAG selbst auf seiner Website verwendet (https://www.bundesarbeitsgericht.de/die-arbeitsgerichtsbarkeit/). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Peter
4.1.2024, 18:01:36
Beim Formulierungsbeispiel könnte man noch die Begründung ergänzen: "denn der Streitwert liegt (mit 20 €) unterhalb der Grenze von 5000,01 € und B ist on Saarbrücken wohnhaft." Zumindest wurde uns das in den AGs bisher immer empfohlen, um den Urteilsstil auch schön einzuhalten. :)