Referendariat: Prozessrecht
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
€5.000+Zinsen als Nebenforderung
€5.000+Zinsen als Nebenforderung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kläger K aus Köln verklagt den Beklagten B aus Bonn auf Kaufpreiszahlung. Sein Antrag lautet: „ (…) € 5.000 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen“.
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Einordnung des Falls
€5.000+Zinsen als Nebenforderung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ab einem Streitwert von €5.000,01 sind grundsätzlich die Landgerichte sachlich zuständig (§ 71 Abs. 1 GVG). Bei einem Streitwert bis einschließlich €5.000,00, sind grundsätzlich die Amtsgerichte sachlich zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sachlich zuständig ist das Landgericht (§ 71 Abs. 2 GVG), da K von B (mit Zinsen) mehr als €5.000 verlangt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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