Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Das Erlöschen der gesicherten Forderung
Bürgschaft: Abgrenzung Schuldumwandlung/Schuldabänderung
Bürgschaft: Abgrenzung Schuldumwandlung/Schuldabänderung
26. August 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G veräußert und übereignet S einen LKW. Zur Absicherung der Kaufpreisforderung bürgt B. S kommt in Zahlungsschwierigkeiten. G und S vereinbaren, die Kaufpreisschuld in ein Darlehen umzuwandeln, das S erst in fünf Monaten zurückzahlen muss. Als S bei Fälligkeit aber wieder nicht zahlen kann, will G den B in Anspruch nehmen.
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