Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Das Erlöschen der gesicherten Forderung
Bürgschaft: Abgrenzung Schuldumwandlung/Schuldabänderung
Bürgschaft: Abgrenzung Schuldumwandlung/Schuldabänderung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G veräußert und übereignet S einen LKW. Zur Absicherung der Kaufpreisforderung bürgt B. S kommt in Zahlungsschwierigkeiten. G und S vereinbaren, die Kaufpreisschuld in ein Darlehen umzuwandeln, das S erst in fünf Monaten zurückzahlen muss. Als S bei Fälligkeit aber wieder nicht zahlen kann, will G den B in Anspruch nehmen.
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Einordnung des Falls
Bürgschaft: Abgrenzung Schuldumwandlung/Schuldabänderung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen B und G besteht ein Bürgschaftsvertrag (§ 765 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Besteht die Kaufpreisforderung noch für die sich B verbürgt hat, als G den B in Anspruch nimmt?
Ja, in der Tat!
3. Kann B aufgrund der Schuldabänderung die Inanspruchnahme als Bürge verweigern?
Nein!
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