Zivilrecht

Kreditsicherungsrecht

Das Erlöschen der gesicherten Forderung

Hypothek: Bei Erlöschen der Forderung Eigentümergrundschuld, §§ 1163 Abs. 1 S. 2. 1177 Abs. 1 BGB

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Hypothek: Bei Erlöschen der Forderung Eigentümergrundschuld, §§ 1163 Abs. 1 S. 2. 1177 Abs. 1 BGB

1. April 2026

4 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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S nimmt bei der B-Bank einen Kredit auf. Zur Absicherung des Rückzahlungsanspruches bestellt S eine Hypothek zugunsten der Bank. Die Eintragung erfolgt und die Bank erhält auch den Hypothekenbrief. Nun erklärt S gegenüber B berechtigt die Anfechtung des Vertrages.

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