Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Gewillkürte Erbfolge
Das außerordentliche Testament – Bürgermeistertestament und Dreizeugentestament (Fall)
Das außerordentliche Testament – Bürgermeistertestament und Dreizeugentestament (Fall)
11. Juli 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

E hat sich bei einem Verkehrsunfall in der Gemeinde X schwer verletzt. Dem Tode nah möchte E seine Erbfolge regeln. Notarin N und Bürgermeisterin B der Gemeinde X sind nicht zu erreichen. An der Unfallstelle befinden sich jedoch zwei Sanitäterinnen sowie die Landrätin L.
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Einordnung des Falls
Das außerordentliche Testament – Bürgermeistertestament und Dreizeugentestament (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E kann eine der anwesenden Personen bitten, das eigenhändige Testament für ihn zu errichten.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Die Voraussetzungen zur Errichtung eines Nottestaments nach § 2249 Abs. 1 BGB liegen vor.
Ja!
3. Gemeinsam mit Landrätin L und den Sanitäterinnen kann ein Bürgermeistertestament nach § 2249 Abs. 1 BGB errichtet werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Das Testament des E kann jedoch als Dreizeugentestament errichtet werden.
Ja, in der Tat!
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