Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Grundlagen
Weiterer Fall zur Verdeutlichung des Polizei- und Ordnungsrechts (Sekundärebene)
Weiterer Fall zur Verdeutlichung des Polizei- und Ordnungsrechts (Sekundärebene)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Autofahrerin A parkt ihr Auto im absoluten Halteverbot. Zwei Tage später stellt sie fest, dass ihr Auto abgeschleppt wurde. Die zuständige Behörde verlangt von A die Erstattung der Kosten des mit dem Abschleppvorgang beauftragten Abschleppunternehmers U.
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Einordnung des Falls
Weiterer Fall zur Verdeutlichung des Polizei- und Ordnungsrechts (Sekundärebene)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Staat ist zur Gefahrenabwehr verpflichtet. Deshalb muss er auch alle hiermit verbundenen Kosten tragen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Erlass eines Kostenbescheides bedarf einer gesetzlichen Grundlage.
Ja!
3. A kann gegen den Kostenbescheid im Wege der Anfechtungsklage gem. § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO vorgehen.
Genau, so ist das!
4. Für die materielle Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides ist es stets ohne Bedeutung, ob die ursprüngliche Vollstreckungsmaßnahme rechtmäßig war.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jack
3.10.2021, 16:39:58
Lukas_Mengestu
3.10.2021, 20:03:43
Hallo Jack, die Terminologie ist hier leider im Verwaltungsrecht nicht ganz einheitlich. Teilweise wird die von Dir beschriebene Dreiteilung vorgenommen (Grund-VA = Primärebene; Vollstreckungsmaßnahme = Sekundärebene;
Kostenbescheid= Tertiärebene). Andere dagegen teilen das Verwaltungshandeln dagegen in die
tatsächliche Gefahrenabwehr einerseits (Primärebene = Grund-VA+Verwaltungsvollstreckung) und ihre wirtschaftliche Abwicklung andererseits (Sekundärebene) ein (so zum Beispiel Poscher/Rusteberg, Die Klausur im Polizeirecht (Teil 4), Jus 2012, 26). Du kannst Dich also für eine Variante entscheiden, solange Du es einheitlich handhabst. Beste Grüße Lukas - für das Jurafuchs-Team
losrimos
3.4.2023, 21:51:33
Ich glaube das stimmt doch nicht so ganz. Denn es kommt allenfalls nicht auf die
Rechtmäßigkeitder Maßnahme an, sofern die Maßnahme doch bestandskräftig bzw. Rechtmäßig geworden ist. Denn auch
rechtswidrige VAe können bestandskräftig werden. Daher kann innerhalb eines
Kostenbescheides der Grund VA auf den die Vollstreckungsmaßnahme
rechtswidrigsein. Bitte um Rückmeldung. Liebe Grüße.
losrimos
3.4.2023, 21:52:56
Beruht*
Lukas_Mengestu
4.4.2023, 16:44:14
Hallo losrismos, vielen Dank für Deinen Hinweis. Hier ging es allerdings nicht um den Grund-VA, sondern die Vollstreckungsmaßnahme. Diese muss rechtmäßig sein, damit der
Kostenbescheidrechtmäßig ist. Im gestreckten Verfahren ist dies der Fall, wenn ein wirksamer und vollstreckbarer Grund-VA vorliegt (=bestandskräftig/unanfechtbar bzw. sofort vollziehbar). Auf die
Rechtmäßigkeitdes Grund-VA kommt es für die Vollstreckungsmaßnahme hier nicht an und nach der Rspr. des BVerwG somit auch nicht für den
Kostenbescheid(Argumente: (1) Titelfunktion des VA, (2) Wortlaut der Kostenersatzvorschriften setzt idR lediglich rechtmäßige Vollstreckung nicht aber rechtmäßigen Grund-VA voraus, (3) Bürger nicht schutzlos, da er gegen Grund-VA vorgehen könne). Anders ist dies in dem klausurrelevanten Fall des
Sofortvollzugs/
unmittelbare Ausführung(zB Abstellen eines Fahrzeugs in gefährlichem Bereich ohne Verkehrszeichen als Grund-VA). Hier ist im Zuge der Vollstreckung zu prüfen, ob ein hypothetisch erlassener VA rechtmäßig wäre (vgl. zB § 55 Abs. 2 LVwVG NRW ("innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse": https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146966,58,20030128). In diesem Fall ist die
Rechtmäßigkeiteines hypothetischen VA ausschlaggebend für die
materielle Rechtmäßigkeitder Vollstreckungsmaßnahme und damit zugleich auch für die
materielle Rechtmäßigkeitdes
Kostenbescheids. Diese nicht ganz einfach Inzidentprüfung ist sehr beliebt bei Prüfungsämtern. Ich hoffe, jetzt ist es noch etwas klarer geworden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
losrimos
4.4.2023, 18:34:41
Okay jetzt konnte ich der Frage folgen. Danke für die Rückmeldung.