Fall: Strafverfolgung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Dieb D wurde im Elektronikmarkt bei dem Versuch erwischt, ein Handy zu stehlen. Ladendetektiv L ruft sodann die Polizei, die an Ort und Stelle die Personalien von D aufnimmt.
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Einordnung des Falls
Fall: Strafverfolgung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Strafverfolgung ist Aufgabe der Polizei.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. D könnte die Rechtmäßigkeit des Handelns der Polizei in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren überprüfen lassen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Das Strafverfolgungsrecht ist Teil der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Ja, in der Tat!
4. Die Strafverfolgung ist Teil des Polizei- und Ordnungsrechts.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Paul König
13.3.2022, 20:19:59
Die Gesetzgebungskompetenzen sind unvollständig wiedergegeben (auch im vorherigen Fall): es gibt auch im GG verstreute Kompetenztitel (zB Art. 38 III GG) und
ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen. Lässt sich das noch ergänzen?
Lukas_Mengestu
14.3.2022, 10:51:26
Lieber Pablo, vielen Dank für Deinen Hinweis. Du hast völlig recht, dass neben den in Art. 73 GG geregelten ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen noch weitere ausschließliche Kompetenztitel im Grundgesetz verteilt sind (u.a. Art. 21 Abs. 5 GG; Art. 38 Abs. 3 GG; Art. 48 Abs. 3 S. 3 GG, die Regelungen zur Finanzverfassung (Art. 105 Abs. 1 GG; Art. 108 Abs. 1 S. 2, Abs. 5 S. 1, Abs. 6 GG; Art. 110 Abs. 2 GG) oder Art. 79 GG --> vollständige Liste bei Seiler, in: BeckOK-GG, 50.Ed. 15.02.2022, Art. 71 RdNr. 2.1) und es darüber hinaus natürlich auch noch die ungeschriebenen Gesetzgebungskompetenzen gibt (
Annexkompetenz,
kraft Sachzusammenhang,
Natur der Sache). Im Einzelnen behandeln wir dies im Staatsorganisationskurs. Wir haben den Maßstab aber hier dahingehend präzisiert, dass die Gesetzgebungskompetenz des Bundes sich "insbesondere" aber eben nicht ausschließlich aus den Artt. 73, 74 GG ergibt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Lea B
21.8.2024, 13:29:49
Liebes JuraFuchs Team, ich finde die allgemeinen sehr gut für einen Überblick. Allerdings hätte ich mir bei der Anmerkung zu §
163 StPOnoch den Zusatz gewünscht, dass die Polizei nicht primär die Strafverfolgung übernimmt, sondern streng genommen die StA. Dann prägt man es sich nicht falsch ein. Liebe Grüße