Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Problemfall Verbringungsgewahrsam
Problemfall Verbringungsgewahrsam
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vor dem Lokalderby VFL Osnabrück gegen Preußen Münster sichtet die Polizei mehrere polizeibekannte VFL Ultras vor dem Preußenstadion. Die Polizei erteilt den Ultras einen Platzverweis für das Stadiongelände und bringt sie mit mehreren Polizeiautos zurück zum Bahnhof.
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Einordnung des Falls
Problemfall Verbringungsgewahrsam
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sog. Verbringungsgewahrsam liegt vor, wenn die Polizei eine Person von einer Örtlichkeit zu einem anderen Ort bringt, um die Person von dieser Örtlichkeit fernzuhalten. Ist der Platzverweis nach § 34 Abs. 1 PolG NRW die richtige Rechtsgrundlage für das Verbringen der Ultras zum Bahnhof?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Rechtsgrundlage für das Verbringen der Ultras zum Bahnhof ist der Durchsetzungsgewahrsam nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 PolG NRW.
Nein!
3. Rechtsgrundlage für das Verbringen der Ultras zum Bahnhof ist die polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Rechtsgrundlage für das Verbringen der Ultras zum Bahnhof ist der unmittelbare Zwang nach den allgemeinen Vollstreckungsregeln (§§ 50 Abs. 1 , 55 ff. PolG NRW).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Rubinho
28.7.2023, 09:48:12
Der Lösung über § 50 I PolG NRW steht nicht entgegen, dass der Grund-VA (
Platzverweis) hier rechtswidrig ist? Es ist ja offensichtlich, dass das Verbdingen zum BHF die den Inhalt der Standardmaßnahme „
Platzverweis“ übersteigt. Bei unmittelbarem Zwang dachte ich, dass dies immer auch einen rechtmäßigen Grund-VA voraussetzt (im
Sofortvollzugdann zumindest einen hypothetischen Grund-VA).
Dogu
13.1.2024, 12:14:44
Der Grund-VA ist doch hier nur die Anordnung, dass Stadiongelände zu verlassen. Die ist doch rechtmäßig. Vermischt Du hier die Vollstreckung des VA mit dem Regelungsgehalt des VA?
Dogu
13.1.2024, 12:14:57
Der Grund-VA ist doch hier nur die Anordnung, das Stadiongelände zu verlassen. Die ist doch rechtmäßig. Vermischt Du hier die Vollstreckung des VA mit dem Regelungsgehalt des VA?