Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
Was meint der Begriff der öffentlichen Verwaltung?
Was meint der Begriff der öffentlichen Verwaltung?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nachdem Lawra (L) in der Vorlesung gelernt hat, dass es beim Verwaltungsrecht lediglich um die öffentliche Verwaltung geht, fragt L sich, was genau mit diesem Begriff eigentlich gemeint ist.
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Einordnung des Falls
Was meint der Begriff der öffentlichen Verwaltung?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In Deutschland gilt das Prinzip der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 GG). Die öffentliche Verwaltung ist Teil der vollziehenden Staatsgewalt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Grundgesetz enthält positive Bestimmungen der jeweiligen Funktionsbereiche der Staatsgewalten. Es gibt eine Legaldefinition davon, was Verwaltung bedeutet.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Verwaltung erlässt Gesetze im formellen Sinne.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die vollziehende Gewalt besteht aus der Regierung und der Verwaltung im engeren Sinne.
Ja!
5. Die öffentliche Verwaltung umfasst die Verwaltung im organisatorischen, formellen und materiellen Sinne.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jimmy105
29.6.2024, 19:04:17
könnte jemand ein paar Beispiele nennen? Der Unterschied ist mir noch nicht ganz klar
faref
27.7.2024, 08:44:48
Wenn man es ganz genau nimmt, erlässt auch die Verwaltung Gesetze: Exekutivgesetze, insbesondere Satzungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten Kraft Satzungskompetenz und Verordnungen aufgrund spezieller Ermächtigung hierzu. So habe ich das zumindest gelernt. Müssten die Frage oder die Antwort daher nicht dahingehend präzisiert werden?
Leo Lee
28.7.2024, 10:06:36
Hallo faref, vielen Dank für den sehr guten und wichtigen Hinweis! In der Tat erlässt die Exekutive auch Gesetze, aber eben nur im materiellen Sinn (wie im Erklärungstext auch beschrieben). Da jedoch die Frage insofern missverständlich war, haben wir den Text nun entsprechend korrigiert. Wir möchten uns bei dir vielmals dafür bedanken, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Constantin Lammert
16.8.2024, 10:59:44
Der Mangel einer Legaldefinition dessen was die verschiedenen Gewalten sind und der Angabe von Aufgaben(-bereichen) im Grundgesetz erinnert an das Ducktyping, nur dass es keine Attribution aus Sicht des Parlamentarischen Rates, sondern eine Konstruktion darstellt. Als (angehender) Jurist kann man jedoch die Attribution nutzen, um die Gewalten zu identifizieren.
Lord Denning
22.10.2024, 15:48:46
…
Linne_Karlotta_
22.10.2024, 16:56:33
Hallo Lord Denning, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben und noch viel mehr „Lawra-Geschichten“ zu schreiben. :) Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team