Was meint der Begriff der öffentlichen Verwaltung?

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Nachdem Lawra (L) in der Vorlesung gelernt hat, dass es beim Verwaltungsrecht lediglich um die öffentliche Verwaltung geht, fragt L sich, was genau mit diesem Begriff eigentlich gemeint ist.

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Einordnung des Falls

Was meint der Begriff der öffentlichen Verwaltung?

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. In Deutschland gilt das Prinzip der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 GG). Die öffentliche Verwaltung ist Teil der vollziehenden Staatsgewalt.

Ja!

Was genau die öffentliche Verwaltung umfasst und welche Funktion sie hat, lässt sich nur im Kontext der Gewaltenteilung verstehen. Nach Art. 20 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 GG wird die Staatsgewalt durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Der Zweck der Gewaltenteilung liegt darin, dass ein gewisses Maß an gegenseitiger Kontrolle und vor allem Begrenzung der staatlichen Machtausübung sichergestellt wird. In Deutschland wird das Prinzip nicht als strikte Teilung, sondern eher als eine Gewaltenverschränkung verstanden. Das beudeutet, dass es durchaus zulässige Eingriffe einer Gewalt in den Funktionsbereich einer anderen geben kann, solange der Kernbereich der anderen Gewalt nicht berührt wird.
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2. Das Grundgesetz enthält positive Bestimmungen der jeweiligen Funktionsbereiche der Staatsgewalten. Es gibt eine Legaldefinition davon, was Verwaltung bedeutet.

Nein, das ist nicht der Fall!

Im Grundgesetz finden sich keine positiven „Definitionen“ der einzelnen Staatsgewalten bzw. ihren Funktionen. Das Grundgesetz enthält vielmehr etliche Vorschriften, aus denen die jeweiligen Zuständigkeiten der Staatsgewalten hervor gehen. In Art. 30, 70ff. GG finden sich z.B. einige Zuständigkeiten der gesetzgebenden Gewalt, Aufgaben der vollziehenden Gewalt finden sich in den Art. 62ff. und Art. 83ff. GG, der Aufgabenbereich der rechtsprechenden Gewalt ist in den Art. 92ff. GG geregelt.

3. Die Verwaltung erlässt Gesetze im formellen Sinne.

Nein, das trifft nicht zu!

Mit der „Gesetzgebung“ i.S.v. Art. 30, 70ff. GG ist gemeint, dass die gesetzgebende Gewalt (= Legislative) in einem von der Verfassung vorgesehenen Verfahren abstrakt-generelle Regeln erlässt. Das sind Rechtssätze, die für eine Vielzahl von Lebenssachverhalten geschaffen wurden und gegenüber jedermann verbindlich sind. Erlässt das Parlament Gesetze, so spricht man von formellen Gesetzen. Es liegt dagegen keine Gesetzgebung in diesem Sinne vor, wenn die Exekutive Rechtsnormen (d.h. Rechtsverordnungen und Satzungen) erlässt. Die Verwaltung ist Teil der Exekutiven, nicht der Legislativen.

4. Die vollziehende Gewalt besteht aus der Regierung und der Verwaltung im engeren Sinne.

Ja!

Die vollziehende Gewalt (= Exekutive) besteht zum einen aus der Regierung (= Gubernative) und der Verwaltung im engeren Sinne (= Administrative). Die Verwaltung im engeren Sinne führt typischerweise die Gesetze aus. Darin kann eine Kernaufgabe der öffentlichen Verwaltung gesehen werden. Die Regierung kann sowohl verwaltend tätig werden oder aber reine Regierungstätigkeiten wahrnehmen. Letztere sind verfassungsrechtlicher, nicht verwaltungsrechtlicher Natur. Spricht die Bundesinnenminsterin ein Vereinsverbot (§ 3 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VereinsG) aus, ist dies Verwaltungshandeln. Regierungshandeln liegt z.B. vor, wenn der Bundeskanzler eine bestimmte Partei im Bundestag als rechtsextrem bezeichnet.

5. Die öffentliche Verwaltung umfasst die Verwaltung im organisatorischen, formellen und materiellen Sinne.

Genau, so ist das!

Der Begriff der öffentlichen Verwaltung ist mehrdeutig. Es wird unterschieden zwischen der Verwaltungsorganisation und dem Handeln der Verwaltung. Die Verwaltung im organisatorischen Sinne meint die Verwaltungsorganisation, die aus der Gesamtheit der Verwaltungsträger, Verwaltungsorgane und sonstigen Verwaltungseinrichtungen besteht. Das Handeln der Verwaltung kann in ein formelles und in ein materielles Handeln der Verwaltung unterteilt werden. Verwaltung im materiellen Sinne ist diejenige Staatstätigkeit, die die Wahrnehmung der Verwaltungsangelegenheiten zum Gegenstand hat (= Verwaltungstätigkeit). Verwaltung im formellen Sinne umfasst die gesamte von den Verwaltungsbehörden ausgeübte Tätigkeit ohne Rücksicht darauf, ob sie auch Verwaltungshandeln im materiellen Sinne ist. Diese Differenzierung findet sich in einigen Lehrbüchern. Sie gibt einen Überblick, was alles Teil der Verwaltung ist. Für die Klausurbearbeitung ist diese Unterscheidung jedoch von keiner Relevanz.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JI

Jimmy105

29.6.2024, 19:04:17

könnte jemand ein paar Beispiele nennen? Der Unterschied ist mir noch nicht ganz klar

FAREF

faref

27.7.2024, 08:44:48

Wenn man es ganz genau nimmt, erlässt auch die Verwaltung Gesetze: Exekutivgesetze, insbesondere Satzungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten Kraft Satzungskompetenz und Verordnungen aufgrund spezieller Ermächtigung hierzu. So habe ich das zumindest gelernt. Müssten die Frage oder die Antwort daher nicht dahingehend präzisiert werden?

LELEE

Leo Lee

28.7.2024, 10:06:36

Hallo faref, vielen Dank für den sehr guten und wichtigen Hinweis! In der Tat erlässt die Exekutive auch Gesetze, aber eben nur im materiellen Sinn (wie im Erklärungstext auch beschrieben). Da jedoch die Frage insofern missverständlich war, haben wir den Text nun entsprechend korrigiert. Wir möchten uns bei dir vielmals dafür bedanken, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

CLA

Constantin Lammert

16.8.2024, 10:59:44

Der Mangel einer Legaldefinition dessen was die verschiedenen Gewalten sind und der Angabe von Aufgaben(-bereichen) im Grundgesetz erinnert an das Ducktyping, nur dass es keine Attribution aus Sicht des Parlamentarischen Rates, sondern eine Konstruktion darstellt. Als (angehender) Jurist kann man jedoch die Attribution nutzen, um die Gewalten zu identifizieren.


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