Erfordernis der Vermögensverfügung – Handeln
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bietet dem O an, ihm ein Darlehen über €100.000 zu verschaffen, obwohl T weiß, dass er dazu nicht imstande ist. Er verlangt von O eine "Vorauszahlung von €30.000 zur Deckung der Finanzierungskosten". O überweist dem T die €30.000.
Einordnung des Falls
Erfordernis der Vermögensverfügung – Handeln
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Fähigkeit des T zur Kreditvermittlung und damit seine Leistungsfähigkeit ist eine "Tatsache" (§ 263 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
2. T hat den O über seine Fähigkeit zur Kreditvermittlung und damit über seine Leistungsfähigkeit "getäuscht" (§ 263 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
3. Infolge der Täuschung des T unterlag O einem "Irrtum" (§ 263 Abs. 1 StGB) über die Leistungsfähigkeit des T.
Ja!
4. O traf infolge des Irrtums eine Vermögensverfügung (§ 263 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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Edward Hopper
11.11.2022, 21:06:41
Wieso war der Fall beim BGH, ist doch ganz klar
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
12.11.2022, 12:14:52
Hallo Edward Hopper, danke für deine Frage. Nicht jeder Fall der zum BGH geht ist auch rechtlich schwierig. Oft geht es darum, dass sich Staatsanwaltschaft oder die Parteien uneinig sind über Strafmaß, Wertung der Beweismittel etc. In diesem Fall haben sowohl Staatsanwaltschaft, als auch mehrere Angeklagte Revision eingelegt. Ein Großteil davon wurde abgewiesen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Artimes
15.12.2023, 10:26:03
Üblicherweise wird der Streit zum
Vermögensbegriffbeim Prüfungspunkt „Vermögensschaden“ geprüft. Davor prüfe ich ja die „Vermögensverfügung“. Die Definition der Vermögensverfügung setzt allerdings ebenfalls den
Vermögensbegriffvoraus. Wie subsumiere ich also beim Prüfungspunkt „Vermögensverfügung“ ohne den Streit zum
Vermögensbegriffvorwegzunehmen?
Dogu
3.1.2024, 12:30:47
Doch den kann man vorwegnehmen, wenn der Vermögenswert fraglich ist. AS Strafrecht BT 1, 18. Auflage, S. 135.
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Skra8
31.1.2024, 16:32:33
@Artimes: Was wäre denn Deine Überlegung/Begründung, weshalb die Problematik um die
Vermögensbegriffe ausschließlich unter "Vermögensschaden" aufgegriffen werden muss?
Sinemm
2.2.2024, 15:58:28
@[Artimes](3106): A&S sagt folgendes dazu: "Der Einbau der
Vermögensbegriffe im Deliktsaufbau kann in der Vermögensverfügung erfolgen, wenn der abfließende Vermögenswert selbst juristisch fragwürdig ist; ist die mglw. zufließende Gegenleistung juristisch unproblematisch, so erfolgt die Erörterung der
Vermögensbegriffe idR im Vermögensschaden" :)