Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Erfordernis der Vermögensverfügung – Unterlassen
Erfordernis der Vermögensverfügung – Unterlassen
23. August 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O hat gegen T eine Kaufpreisforderung (§ 433 Abs. 2 BGB). Zum 31.12.2019 verjährt die Forderung, was T auch weiß. T erklärt dem gutgläubigen O Mitte Dezember 2019 bewusst wahrheitswidrig, dass die Forderung schon zum 31.12.2018 verjährt sei. O glaubte dem T und machte die Forderung nicht mehr geltend.
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