Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Betrug (§ 263 StGB)

Erfordernis der Vermögensverfügung – Unterlassen

Erfordernis der Vermögensverfügung – Unterlassen

19. September 2025

14 Kommentare

4,8(19.606 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

O hat gegen T eine Kaufpreisforderung (§ 433 Abs. 2 BGB). Zum 31.12.2019 verjährt die Forderung, was T auch weiß. T erklärt dem gutgläubigen O Mitte Dezember 2019 bewusst wahrheitswidrig, dass die Forderung schon zum 31.12.2018 verjährt sei. O glaubte dem T und machte die Forderung nicht mehr geltend.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen
Jurafuchs
Teste dein Wissen zu BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a. in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Jurafuchs

Abgrenzung Trickdiebstahl Sachbetrug

A veranlasst K dazu, ihm Ks Handy für ein Telefonat zu überlassen. K übergibt es A in der von diesem hervorgerufenen Annahme, das Handy danach zurückzuerhalten. Nach dem Telefonat steckt A es – wie von Anfang an geplant – ein und geht weg. K bittet ihn mehrfach, es zurückzugeben. A, körperlich überlegen, reagiert nicht und macht K deutlich, er solle besser gehen. K gibt daher sein Herausgabeverlangen auf.

Fall lesen

Jurafuchs Illustration: Dealer D gibt dem als Wissenschaftler verkleideten D eine Amphetamin-Tablette.

Klassiker im Strafrecht: Die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug - Jurafuchs

Der BGH beschäftigt sich hier erneut mit einem Klassiker im Strafrecht: der Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Betrug. Maßgeblich kommt es auch hier auf die Gewahrsamslockerung an. Eine Vermögensverfügung im Sinne eines Betrugs liege hingegen vor, wenn der Getäuschte aufgrund freier, nur durch Irrtum beeinflusster Entschließung Gewahrsam übertragen will. Ein Diebstahl liege hingegen vor, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Fall lesen

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen