Abgrenzung Trickdiebstahl Sachbetrug
6. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A veranlasst K dazu, ihm Ks Handy für ein Telefonat zu überlassen. K übergibt es A in der von diesem hervorgerufenen Annahme, das Handy danach zurückzuerhalten. Nach dem Telefonat steckt A es – wie von Anfang an geplant – ein und geht weg. K bittet ihn mehrfach, es zurückzugeben. A, körperlich überlegen, reagiert nicht und macht K deutlich, er solle besser gehen. K gibt daher sein Herausgabeverlangen auf.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung Trickdiebstahl Sachbetrug
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat K über eine Tatsache getäuscht (§ 263 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
2. K unterlag deshalb einem Irrtum.
Ja!
3. K hat infolge dessen über sein Vermögen verfügt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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