Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Verfälschen echter Urkunde - Verfälschen durch den Aussteller
Verfälschen echter Urkunde - Verfälschen durch den Aussteller
4. April 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (7.497 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudentin T hat unter ihrer Matrikelnummer eine Strafrechtsklausur geschrieben. Da sie als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl arbeitet, gelingt es ihr, die eigene Klausur im Büro des Professors ausfindig zu machen. Sie fügt nachträglich Ergänzungen in ihre Lösung ein.
Diesen Fall lösen 87,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verfälschen echter Urkunde - Verfälschen durch den Aussteller
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein nachträgliches Verfälschen der Urkunde durch den Aussteller selbst stellt nach Rechtsprechung und h.M. stets nur eine schriftliche Lüge dar.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach anderer Auffassung ist die nachträgliche Verfälschung durch den Aussteller selbst nicht möglich und stellt nur eine schriftliche Lüge dar.
Genau, so ist das!
3. Nach der Rechtsprechung und h.M. hat T eine echte Urkunde verfälscht, indem sie ihre eigene Klausur nachträglich ergänzte (§ 267 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Füchsin
29.5.2024, 12:42:03
danke für die tollen Aufgaben! Ist die
Urkundedann, der hM folgend, trotzdem eine
unechte Urkunde, obwohl scheinbare und wirkliche Ausstellerin ja an sich noch identisch sind?
L.Goldstyn
2.8.2024, 17:43:42
Hallo Füchsin, was genau meinst Du? Eine
unechte Urkundeliegt nicht vor. Mithin handelt es sich hier um den typischen Fall, bei dem das
Verfälschen einer echten Urkunde(Var. 2) nicht zeitgleich das Herstellen einer echten
Urkunde(Var. 1) ist.

FW
19.11.2024, 20:06:47
Hi, schützt der § 267 somit nur die Echtheit der
Urkundeund nicht den Inhalt und in diesem Fall hat der BGH eine Ausnahme gemacht oder wie kann man das verstehen?