Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Verfälschen echter Urkunde - Verfälschen durch den Aussteller
Verfälschen echter Urkunde - Verfälschen durch den Aussteller
29. August 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (10.522 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudentin T hat unter ihrer Matrikelnummer eine Strafrechtsklausur geschrieben. Da sie als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl arbeitet, gelingt es ihr, die eigene Klausur im Büro des Professors ausfindig zu machen. Sie fügt nachträglich Ergänzungen in ihre Lösung ein.
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