Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Verfälschen von zusammengesetzten Urkunden 2
Verfälschen von zusammengesetzten Urkunden 2
15. Juli 2025
10 Kommentare
4,8 ★ (5.435 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Youtuberin Y muss anlässlich ihrer Geburtstagsfeier standesgemäß aufwarten. Um Geld zu sparen, nimmt sie im Supermarkt einen mit Preisetikett beklebten Sektkarton und tauscht die Flaschen durch sündhaft teuren Champagner aus. Glücklich schreitet sie mit dem Sektkarton zur Kasse.
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Einordnung des Falls
Verfälschen von zusammengesetzten Urkunden 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Preisetikett auf dem Karton ist ein taugliches Tatobjekt der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB).
Nein!
2. Da Urkundenstraftaten ausscheiden, ist das Verhalten der Y straflos.
Nein, das ist nicht der Fall!
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