Strafrecht

BT 6: Urkundsdelikte u.a.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Verfälschen von zusammengesetzten Urkunden 2

Verfälschen von zusammengesetzten Urkunden 2

15. Juli 2025

10 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Youtuberin Y muss anlässlich ihrer Geburtstagsfeier standesgemäß aufwarten. Um Geld zu sparen, nimmt sie im Supermarkt einen mit Preisetikett beklebten Sektkarton und tauscht die Flaschen durch sündhaft teuren Champagner aus. Glücklich schreitet sie mit dem Sektkarton zur Kasse.

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Einordnung des Falls

Verfälschen von zusammengesetzten Urkunden 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Das Preisetikett auf dem Karton ist ein taugliches Tatobjekt der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB).

Nein!

Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (Beweisfunktion) und die ihren Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion). Wenn eine verkörperte Gedankenerklärung mit einem Bezugsobjekt räumlich fest zu einer Beweiseinheit verbunden ist - und zusammen einen einheitlichen Beweis- und Erklärungsinhalt in sich vereinigen - liegt nach h.M. eine zusammengesetzte Urkunde vor.Hier liegt gerade keine zusammengesetzte Urkunde vor: Zwar besteht zwischen Preisetikett und Karton eine feste Verbindung, jedoch ist der Karton nicht das Bezugsobjekt und hat keinerlei Beweisbestimmung. Das Etikett bzw. der Preis soll sich nicht auf den Karton selbst, sondern dessen Inhalt beziehen.
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2. Da Urkundenstraftaten ausscheiden, ist das Verhalten der Y straflos.

Nein, das ist nicht der Fall!

In Bezug auf den Champagner - ist je nach Ausgestaltung des Sachverhaltes im Einzelnen - zwischen Diebstahl (§ 242 Abs. 1 StGB) und Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) abzugrenzen. Geht man von einem sachgedanklichen Mitbewusstsein des Kassierers bezüglich der generellen Richtigkeit des Preises beim Einscannen aus, so handelt es sich um einen vollendeten Betrug.Hierbei handelt es sich aufgrund der Vielzahl an Problemen, die man einbauen kann, um einen äußerst beliebten Klausurfall in universitären Übungen und im Examen.
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