Statusdeutsche
26. August 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schneider S lebt in Russland. Er besitzt zwar nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, ist aber Statusdeutscher i.S.d Art. 116 Var. 2 GG. Er möchte nun in Spanien bei einem Modeunternehmen arbeiten und beantragt erfolglos eine Arbeitserlaubnis. S beruft sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
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