Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Störungen des Arbeitsverhältnisses
Unmöglichkeit der Pflichterfüllung
Unmöglichkeit der Pflichterfüllung
12. April 2025
1 Kommentar
4,7 ★ (4.603 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist in Bs Betrieb beschäftigt. Als sich A wegen einer möglicherweise begangenen Straftat in Untersuchungshaft befindet, erscheint sie nicht zur Arbeit. Für diese Fehlzeit zahlt ihr B keinen Lohn.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unmöglichkeit der Pflichterfüllung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein persönlicher Hinderungsgrund vor.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. A ist durch diesen persönlichen Hinderungsgrund an der Erbringung ihrer Arbeitsleistung gehindert.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
16.2.2024, 10:05:53
Wäre hier nicht vorrangig auch die Frage der zeitlichen Begrenzung entscheidend? Die U-Haft wird ja im Regelfall länger als eine Woche dauern.