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Religiöse Verpflichtung
29. März 2026
12 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Muslimin M feiert das islamische Opferfest. Da es unter der Woche stattfindet, erscheint sie an zwei Tagen nicht zur Arbeit. Arbeitgeber A will M für diese Fehlzeit keinen Lohn zahlen.
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