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Religiöse Verpflichtung

29. März 2026

12 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Muslimin M feiert das islamische Opferfest. Da es unter der Woche stattfindet, erscheint sie an zwei Tagen nicht zur Arbeit. Arbeitgeber A will M für diese Fehlzeit keinen Lohn zahlen.

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