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Arbeitsrecht
Störungen des Arbeitsverhältnisses
Hochzeit des eigenen Kindes
Hochzeit des eigenen Kindes
29. August 2025
17 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist in Bs Betrieb beschäftigt. Da ihr Sohn am Dienstag heiratet, erscheint sie an diesem Tag nicht zur Arbeit. Am Folgetag teilt B der A mit, dass er ihr für diese Fehlzeit keinen Lohn zahlen werde.
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