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Hochzeit des eigenen Kindes

24. März 2026

27 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A ist in Bs Betrieb beschäftigt. Da ihr Sohn am Dienstag heiratet, erscheint sie an diesem Tag nicht zur Arbeit. Am Folgetag teilt B der A mit, dass er ihr für diese Fehlzeit keinen Lohn zahlen werde.

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Verschuldete Arbeitsverhinderung

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