Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Wertersatz & Eingriffskondiktion
Wertersatz & Eingriffskondiktion
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Handwerkerin H ist aktuell dabei, die Fenster ihres Hauses zu erneuern. In ihrem Lager befinden sich außerdem Fenster, die der A gehören. H vergreift sich und baut aus Versehen die Fenster der A in ihrem Haus ein.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wertersatz & Eingriffskondiktion
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist H Eigentümerin der Fenster der A geworden?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A kann von H Wertersatz in Geld verlangen (§§ 951 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Ja!
3. Darf A die Fenster nach Ansicht der h.L. auch wieder ausbauen (§ 951 Abs. 2 S. 2 BGB)?
Genau, so ist das!
4. Das Wegnahmerecht besteht zusätzlich zu dem Vergütungsanspruch.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Auch nach Ansicht der Rechtsprechung darf A die Fenster ausbauen (§ 951 Abs. 2 S. 2 BGB).
Nein!
Fundstellen
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