Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungskompetenzen
Abwandlung: "Hochschulzulassung mit Ping-Pong" (Art. 72 Abs. 3 S. 2-3 GG) [F]
Abwandlung: "Hochschulzulassung mit Ping-Pong" (Art. 72 Abs. 3 S. 2-3 GG) [F]
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ein Hochschulzulassungsgesetz (BHZG I) des Bundes regelt die Voraussetzungen der Hochschulzulassung abschließend. Das Land L erlässt dennoch das „Anspruchsvollere-Unis-Gesetz“ (AUG), nach dem Studieninteressierte zusätzlich eine Zulassungsprüfung absolvieren müssen, wenn sie ein Studium in L aufnehmen wollen. Der Bund beschließt daraufhin erneut das Bundeshochschulgesetz (BHZG II).
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Einordnung des Falls
Abwandlung: "Hochschulzulassung mit Ping-Pong" (Art. 72 Abs. 3 S. 2-3 GG) [F]
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das AUG sperrt als abweichende Regelung im Sinne des Art. 72 Abs. 3 S. 1 GG das BHZG II als späteres Gesetz des Bundes.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Bund ist durch das ungeschriebene Gebot bundesfreundlichen Verhaltens („Bundestreue“) daran gehindert, nach dem AUG ein neues Gesetz zu erlassen.
Nein!
3. Auch nach Inkrafttreten des BHZG II ist das AUG für die Rechtslage maßgeblich, weil die abweichende Regelung der Länder Vorrang vor (auch neuem) Bundesrecht hat (Art. 72 Abs. 3 S. 3 GG).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Art. 72 Abs. 3 S. 3 GG sieht einen Anwendungsvorrang vor.
Ja, in der Tat!
5. Findet im Rahmen des Art. 72 Abs. 3 S. 3 GG beim Wegfall des späteren Rechts wieder die frühere Regelung Anwendung?
Ja!
6. Der Bund muss die abweichenden Landesregelungen im BHZG II zitieren.
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Das BHZG II tritt mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft (Art. 82 Abs. 2 S. 2 GG).
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
asanzseg
19.5.2023, 15:12:08
@[Jurafuchs ](51195) ihr habt in einer „Vertiefung“ es müsste Frage 13 sein, einen Fehler drin. Da steht dass der Bund nach 30 GG für die Gesetzte zuständig ist… dabei müsste es Länder heißen. Liebe grüße
Paul König
19.5.2023, 17:32:35
Hey @[asanzseg](206214), diese Aussage kann ich leider in dieser Aufgabe nicht finden. Kannst Du das noch mal präzisieren? Vielen Dank für den Hinweis, den wollen wir gerne korrigieren! Beste Grüße - Paul (für das Jurafuchs-Team) @[Lukas Mengestu](136780)
LawStudent
27.12.2023, 01:11:19
eine Erklärung ist. eine andere ist<
Leo Lee
30.12.2023, 17:48:09
Hallo LawStudent, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat gab es bei der vierten Frage keine Erklärung. Durch einen Tippfehler hat sich im Backend eine Erklärungsbox gebildet, die keinen Inhalt hat. Wir haben den Fehler nun korrigiert :). Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht dir das Jurafuchsteam!