Öffentliches Recht
Grundrechte
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)
Sachlicher Schutzbereich 5: negative Informationsfreiheit
Sachlicher Schutzbereich 5: negative Informationsfreiheit
19. Juli 2025
4,8 ★ (6.076 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bürgermeister B ist von seinen städtischen Errungenschaften äußerst überzeugt. Deshalb lässt er fünf Mal wöchentlich einen Bus fahren, der mittels lauter Lautsprecherdurchsagen auf diese Erfolge aufmerksam macht. Ortsansässige O fühlt sich belästigt und möchte dagegen vorgehen.
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