Öffentliches Recht
Grundrechte
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)
Sachlicher Schutzbereich 5: negative Informationsfreiheit
Sachlicher Schutzbereich 5: negative Informationsfreiheit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bürgermeister B ist von seinen städtischen Errungenschaften äußerst überzeugt. Deshalb lässt er fünf Mal wöchentlich einen Bus fahren, der mittels lauter Lautsprecherdurchsagen auf diese Erfolge aufmerksam macht. Ortsansässige O fühlt sich belästigt und möchte dagegen vorgehen.
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Einordnung des Falls
Sachlicher Schutzbereich 5: negative Informationsfreiheit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Informationsfreiheit schützt auch die Freiheit vor Informationen (negative Informationsfreiheit).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. O begehrt Schutz vor den Lautsprecherdurchsagen. Hierfür ist der sachliche Schutzbereich der negativen Informationsfreiheit eröffnet.
Ja!
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