Öffentliches Recht

Grundrechte

Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)

Sachlicher Schutzbereich 5: negative Informationsfreiheit

Sachlicher Schutzbereich 5: negative Informationsfreiheit

19. Juli 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Bürgermeister B ist von seinen städtischen Errungenschaften äußerst überzeugt. Deshalb lässt er fünf Mal wöchentlich einen Bus fahren, der mittels lauter Lautsprecherdurchsagen auf diese Erfolge aufmerksam macht. Ortsansässige O fühlt sich belästigt und möchte dagegen vorgehen.

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