Zivilrecht
Sachenrecht
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Bewilligung der Vormerkung-Nachträgliche Insolvenz
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Bewilligung der Vormerkung-Nachträgliche Insolvenz
24. März 2026
19 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und V erklären vor dem Notar die Auflassung über ein Grundstück. V bewilligt K mit notarieller Beurkundung eine Auflassungsvormerkung und beantragt die Eintragung ins Grundbuch. Bevor diese eingetragen werden kann, fällt V in die Insolvenz. Danach erfolgt die Eintragung.
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