Zivilrecht

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Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten

Bewilligung der Vormerkung-Nachträgliche Insolvenz

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Bewilligung der Vormerkung-Nachträgliche Insolvenz

24. März 2026

19 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K und V erklären vor dem Notar die Auflassung über ein Grundstück. V bewilligt K mit notarieller Beurkundung eine Auflassungsvormerkung und beantragt die Eintragung ins Grundbuch. Bevor diese eingetragen werden kann, fällt V in die Insolvenz. Danach erfolgt die Eintragung.

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