Zivilrecht
Sachenrecht
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Bewilligung der Vormerkung-Nachträgliche Insolvenz
Bewilligung der Vormerkung-Nachträgliche Insolvenz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und V erklären vor dem Notar die Auflassung über ein Grundstück. V bewilligt K mit notarieller Beurkundung eine Auflassungsvormerkung und beantragt die Eintragung ins Grundbuch. Bevor diese eingetragen werden kann, fällt V in die Insolvenz. Danach erfolgt die Eintragung.
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Einordnung des Falls
Bewilligung der Vormerkung-Nachträgliche Insolvenz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert V seine Verfügungsbefugnis über das Grundstück.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat eine Vormerkung erworben.
Ja, in der Tat!
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