Zivilrecht

Sachenrecht

Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten

Bewilligung der Vormerkung-Nachträgliche Insolvenz

Bewilligung der Vormerkung-Nachträgliche Insolvenz

19. August 2025

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K und V erklären vor dem Notar die Auflassung über ein Grundstück. V bewilligt K mit notarieller Beurkundung eine Auflassungsvormerkung und beantragt die Eintragung ins Grundbuch. Bevor diese eingetragen werden kann, fällt V in die Insolvenz. Danach erfolgt die Eintragung.

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V lässt K sein Grundstück auf und bewilligt ihm eine Auflassungsvormerkung, die auch im Grundbuch eingetragen wird. Bevor K als neuer Eigentümer eingetragen wird, fällt V in die Insolvenz. Insolvenzverwalter I verwaltet nun Vs verbliebenes Vermögen.

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