(Fall) Erbfolge nach Linien
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E ist bei einem Autounfall verstorben. Er hinterlässt seinen Vater V und seinen Halbbruder B mütterlicherseits. Die Mutter M ist bereits vorverstorben. Es gibt kein Testament.
Einordnung des Falls
(Fall) Erbfolge nach Linien
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V und B sind beide Erben der zweiten Ordnung.
Ja, in der Tat!
2. V und B erben jeweils zu gleichen Teilen.
Ja!
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Klima-Kleber
20.6.2023, 11:55:13
Es würde keinen Unterscheid machen, wenn B nicht nur der Halbbruder, sonder der Bruder des E wäre, oder?
Sherwien
5.9.2023, 18:38:04
Genau
Diaa
15.10.2023, 23:05:40
Wie wird es dann geteilt, wenn die Mutter noch leben würde?
Geithombre
17.11.2023, 15:03:42
§ 1925 II BGB, die Eltern würden zu gleichen Teilen erben
nataliaco
19.10.2023, 17:08:12
Die Antwort auf die Frage ist doch davon abhängig, ob der Halbbruder über die Mutter oder den Vater mit dem Erblasser verwandt ist, oder? In letzterem Fall wäre B ja wegen des Vorrangs des V von der Erbfolge ausgeschlossen. Dies könnte noch klargestellt werden.
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
3.11.2023, 09:56:36
Hallo nataliaco, in der Tat ist dieses Detail wichtig. Im Sachverhalt (mütterlicherseits) und in der Illustration (Abstammung des B von M und unbekanntem Dritten) haben wir deshalb hervorgehoben, dass B und E über die gemeinsame Mutter miteinander verwandt sind. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team