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(Fall) Erbfolge nach Linien
23. März 2026
10 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E ist bei einem Autounfall verstorben. Er hinterlässt seinen Vater V und seinen Halbbruder B mütterlicherseits. Die Mutter M ist bereits vorverstorben. Es gibt kein Testament.
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