Interessenkonflikt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A beauftragt Maklerin M, ihr ein Haus zu suchen. M stimmt zu. Zufällig will gerade Ms Ehemann E sein Haus verkaufen. M vermittelt A das Haus des E zu einem marktüblichen Preis.
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Einordnung des Falls
Interessenkonflikt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen A und M besteht ein Maklervertrag (§ 652 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. M hat die Maklerleistung erbracht.
Ja!
3. Eine Verflechtung des Maklers mit der anderen Partei des Hauptvertrages spielt für die Entstehung des Provisionsanspruchs keine Rolle.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Phil
30.5.2024, 14:52:06
Wäre hier dann bspw. § 654 BGB einschlägig oder gibt es überhaupt gewisse Normen die man dazu kennen und nennen sollte?