Interessenkonflikt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A beauftragt Maklerin M, ihr ein Haus zu suchen. M stimmt zu. Zufällig will gerade Ms Ehemann E sein Haus verkaufen. M vermittelt A das Haus des E zu einem marktüblichen Preis.
Diesen Fall lösen 87,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Interessenkonflikt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen A und M besteht ein Maklervertrag (§ 652 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. M hat die Maklerleistung erbracht.
Ja!
3. Eine Verflechtung des Maklers mit der anderen Partei des Hauptvertrages spielt für die Entstehung des Provisionsanspruchs keine Rolle.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Phil
30.5.2024, 14:52:06
Wäre hier dann bspw. § 654 BGB einschlägig oder gibt es überhaupt gewisse Normen die man dazu kennen und nennen sollte?