Interessenkonflikt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A beauftragt Maklerin M, ihr ein Haus zu suchen. M stimmt zu. Zufällig will gerade Ms Ehemann E sein Haus verkaufen. M vermittelt A das Haus des E zu einem marktüblichen Preis.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Interessenkonflikt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen A und M besteht ein Maklervertrag (§ 652 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. M hat die Maklerleistung erbracht.
Ja!
3. Eine Verflechtung des Maklers mit der anderen Partei des Hauptvertrages spielt für die Entstehung des Provisionsanspruchs keine Rolle.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Phil
30.5.2024, 14:52:06
Wäre hier dann bspw. § 654 BGB einschlägig oder gibt es überhaupt gewisse Normen die man dazu kennen und nennen sollte?