Öffentliches Recht

Europarecht

Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV

Auch Arbeitgeber können sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen

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Auch Arbeitgeber können sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen

5. April 2026

7 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die C-GmbH mit Sitz in Wien meldet dort die Ausübung eines Gewerbes an. Die Anmeldung wird jedoch mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Geschäftsführer G der C nicht in Österreich wohne. C beruft sich auf Art. 45 AEUV.

Diesen Fall lösen 83,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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