Öffentliches Recht
Europarecht
Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV
Auch Arbeitgeber können sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen
Auch Arbeitgeber können sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen
18. August 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die C-GmbH mit Sitz in Wien meldet dort die Ausübung eines Gewerbes an. Die Anmeldung wird jedoch mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Geschäftsführer G der C nicht in Österreich wohne. C beruft sich auf Art. 45 AEUV.
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