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Auch Arbeitgeber können sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen
Sachverhalt
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Grundfall
Der griechische Staatsbürger G zieht aus Griechenland nach Barcelona, um dort als angestellter Kellner in einer Tapas-Bar zu arbeiten. Mit Blick auf den Kündigungsschutz wird er aufgrund seiner Staatsangehörigkeit allerdings schlechter gestellt als seine spanischen Kollegen.
Arbeitgeber II
G ist Besitzerin eines Spargelhofs in Deutschland. Wie jedes Jahr möchte sie in verschiedenen Mitgliedstaaten Stellenausschreibungen veröffentlichen, um Saisonmitarbeiter zu finden. In Polen wird ihr dies untersagt, weil die Arbeitskräfte in Polen benötigt würden.