Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Polizeiliche Generalklausel
Öffentliche Ordnung: Wiederholung und Vertiefung
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Öffentliche Ordnung: Wiederholung und Vertiefung
7. April 2026
4 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A betreibt einen Swingerclub, bei dem Gäste gegen Gebühr Einlass erhalten und im Club mit anderen Gästen regelmäßig Geschlechtsverkehr haben. Beamtin B meint, dass „dieses unsittliche Treiben“ doch früher auch nicht toleriert wurde und daher zu verbieten sei.
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