Erlaubtsein 2: Schwarzarbeit
3. April 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S hat keine abgeschlossene Ausbildung. Seit vielen Jahren schlägt er sich als Schwarzarbeiter auf Baustellen gerissener Geschäftemacher herum, weil er keinen anderen Job findet. Die Polizei bekommt von der Schwarzarbeit auf der Baustelle Wind und schreitet ein.
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Einordnung des Falls
Erlaubtsein 2: Schwarzarbeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 GG umfasst evident sozial- und gemeinschaftsschädliche Tätigkeiten.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Berufsbegriff setzt auch voraus, dass die Tätigkeit erlaubt ist.
Nein!
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