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Erlaubtsein 3: Prostitution
Sachverhalt
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Kein Schutz vor Wettbewerb
Taxiunternehmer T hat eine Personenbeförderungserlaubnis (§§ 2, 13 PBefG) für die Gemeinde G erhalten. Als auch Taxiunternehmerin K von G eine solche Erlaubnis bekommt, fürchtet T die Konkurrenz der K. Er findet es unerhört, dass G der K die Erlaubnis erteilt hat.
Schutz vor staatlichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs
Die X-AG und Y-AG, beide in G ansässig, produzieren Autos und stehen miteinander im Wettbewerb. Bürgermeister B, der mit der Eigentümerin der X-AG liiert ist, zahlt der X-AG eine Subvention von €100 Mio. Die Y-AG findet diese willkürliche Förderung unerhört.