Kein Schutz vor Wettbewerb
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Taxiunternehmer T hat eine Personenbeförderungserlaubnis (§§ 2, 13 PBefG) für die Gemeinde G erhalten. Als auch Taxiunternehmerin K von G eine solche Erlaubnis bekommt, fürchtet T die Konkurrenz der K. Er findet es unerhört, dass G der K die Erlaubnis erteilt hat.
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Einordnung des Falls
Kein Schutz vor Wettbewerb
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 12 Abs. 1 GG enthält ein einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der sachliche Schutzbereich der Berufsfreiheit (Art.12 Abs. 1 GG) erfasst auch den Schutz vor Wettbewerb.
Nein, das trifft nicht zu!
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