Sachmangel: Zuviellieferung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V einen Karton mit Kaugummis, V liefert jedoch 3 Kartons.
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Einordnung des Falls
Sachmangel: Zuviellieferung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die richtige Menge der verkauften Sache zählt zu ihrer Beschaffenheit (§ 434 Abs. 2 S. 2 Var. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da V statt einem Karton 3 Kartons geliefert hat, handelt es sich um die falsche Menge iSv § 434 Abs. 2 S. 2 Var. 2 BGB und ein Sachmangel liegt vor.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Kann man auf die Zuviellieferung § 434 Abs. 2 S. 2 Var. 2 BGB analog anwenden?
Nein!
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