Sachmangel: offene Teilleistung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K bestellt bei V 10t Gummibärchen. V hat Probleme mit seinen Zulieferern. Er liefert deshalb zunächst 5t Gummibärchen und verspricht den Rest schnellstmöglich zu besorgen.
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Einordnung des Falls
Sachmangel: offene Teilleistung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die richtige Menge der verkauften Sache zählt zu ihrer Beschaffenheit (§ 434 Abs. 2 S. 2 Var. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat V durch die Lieferung zu erkennen gegeben, dass er seine Leistung als erfüllt ansieht?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Nickname
31.5.2024, 12:37:29
Schöne Aufgabe, gefällt mir sehr gut, um die Grundlagen sitzen zu haben.
Foxxy
19.7.2024, 15:15:37
Hallo, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team