Öffentliches Recht
VwGO
Anfechtungsklage
Anfechtung eines behördlichen Verbots - Standardlösung Klagebefugnis (Adressatentheorie)
Anfechtung eines behördlichen Verbots - Standardlösung Klagebefugnis (Adressatentheorie)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bauherr B hat endlich sein 5-stöckiges Traumhaus fertig gebaut. Daraufhin erhält er von der Gemeinde G die Anordnung, sein Haus zu beseitigen. B versteht die Welt nicht mehr und will gegen die Anordnung gerichtlich vorgehen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Anfechtung eines behördlichen Verbots - Standardlösung Klagebefugnis (Adressatentheorie)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Um gegen die Beseitigungsanordnung vorgehen zu können, müsste B klagebefugt sein.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Klagebegehren des B richtet sich auf die Aufhebung der Beseitigungsanordnung. Die Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) ist statthaft.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der Verwaltungsrechtsweg ist nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO eröffnet.
Ja!
4. B kann als Adressat der Baubeseitigungsanordnung geltend machen, durch diese in einem seiner subjektiv-öffentlichen Rechte verletzt zu sein.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.