Öffentliches Recht

VwGO

Anfechtungsklage

Drittanfechtung einer Baugenehmigung - Schwerpunkt: Klagebefugnis, Möglichkeits- & Schutznormtheorie

Drittanfechtung einer Baugenehmigung - Schwerpunkt: Klagebefugnis, Möglichkeits- & Schutznormtheorie

22. November 2024

4,8(29.719 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem

Bauherr B plant auf seinem Grundstück einen Wohnblock zu errichten und erhält dafür eine Baugenehmigung. Die Anwohner erhalten eine Ausfertigung der Genehmigung. Nachbar N fühlt sich durch das Vorhaben gestört und möchte dagegen vorgehen. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Drittanfechtung einer Baugenehmigung - Schwerpunkt: Klagebefugnis, Möglichkeits- & Schutznormtheorie

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Obwohl N nicht Adressat des Verwaltungsakts ist, könnte er durch die Baugenehmigung in einem seiner subjektiv-öffentlichen Rechte verletzt sein.

Ja!

Verwaltungsakte können Doppel- und Drittwirkung (§§ 80 Abs. 1 S. 2, 80a VwGO) haben. Auch hier ist die Klagebefugnis danach zu ermitteln, ob der Kläger möglicherweise in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt ist (Möglichkeitstheorie). Dies setzt voraus, dass der Kläger die Verletzung eines geschützten Rechts geltend macht, das auch ihn schützt (Drittschutz). B wird durch die Baugenehmigung begünstigt, N aber belastet, da er sich in der Nutzung seines Grundstücks gestört fühlt.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Das Klagebegehren des N richtet sich auf die Aufhebung der Baugenehmigung. Die Anfechtungsklage ist statthaft.

Genau, so ist das!

Die statthafte Klageart richtet sich nach dem Klagebegehren (§§ 88, 86 Abs. 3 VwGO). N begehrt die Aufhebung der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG), der N belastet. Das Begehren des N richtet sich damit auf die Aufhebung eines ihn belastenden Verwaltungsakts. Dafür ist die Anfechtungsklage statthaft (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO).

3. N ist klagebefugt, weil er als Nachbar möglicherweise in einer baurechtlichen Norm mit drittschützender Wirkung verletzt ist.

Ja, in der Tat!

Der Kläger ist klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO), wenn er durch einen Verstoß gegen drittschützende Vorschriften möglicherweise in subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt worden ist. Eine Norm ist drittschützend, wenn sie nicht nur Interessen der Allgemeinheit schützen soll, sondern zumindest auch den Interessen des Klägers zu dienen bestimmt ist (Schutznormtheorie). Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Vorschriften des Bauplanungsrecht (§§ 30, 34, 35 BauGB i.V.m. Rücksichtnahmegebot) verletzt sind. Diese können überwiegend auch dem Schutz der Interessen des Nachbarn dienen, also drittschützend sein. N ist klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO).

4. N kann als Adressat der Baugenehmigung geltend machen, durch diese in einem seiner subjektiv-öffentlichen Rechte verletzt zu sein.

Nein!

Die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) beurteilt sich danach, ob der Kläger durch den angegriffenen Verwaltungsakt möglicherweise in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt ist (sog. Möglichkeitstheorie). Ist der Kläger Adressat eines belastenden Verwaltungsakts, ergibt sich die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) auch ohne Sachvortrag aus dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) (sog. Adressatentheorie). N ist nicht Adressat des Verwaltungsakts (die Baugenehmigung für den Wohnblock). Die Adressatentheorie greift nicht.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen