Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Handelsregister und sonstige Rechtsscheintatbestände
Publizität des Handelsregisters, Wirkung richtiger Eintragung und Bekanntmachung, § 15 Abs. 2 S. 2 HGB
Publizität des Handelsregisters, Wirkung richtiger Eintragung und Bekanntmachung, § 15 Abs. 2 S. 2 HGB
19. August 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

V verhandelt mit Gesellschafter G der K-OHG über ein Verkaufsgeschäft. Am 10.4. nimmt V Einsicht in das Handelsregister, wo G als Gesellschafter eingetragen ist. Am 10.5. wird der Vertrag unterzeichnet. G verschweigt, dass am 5.5. sein Ausscheiden aus der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht wurde.
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