Publizität des Handelsregisters, Wirkung richtiger Eintragung und Bekanntmachung, § 15 Abs. 2 S. 1 HGB
Diesen Fall lösen 80,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Prokurist P der Schnell Autovermietung GmbH wird von Geschäftsführer G fristlos gekündigt und das Erlöschen der Prokura im Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht. P schließt einen Monat später im Namen der GmbH mit V einen Kaufvertrag über einen Ferrari für €350.000 ab. V weiß nichts von P’s Kündigung.
Einordnung des Falls
Publizität des Handelsregisters, Wirkung richtiger Eintragung und Bekanntmachung, § 15 Abs. 2 S. 1 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Beendigung des Arbeitsvertrages erlischt auch P‘s Prokura (§ 168 S. 1 BGB).
Ja!
2. Das Erlöschen der Prokura ist eine eintragungspflichtige Tatsache.
Genau, so ist das!
3. Für das Erlöschen der Prokura wirkt die Eintragung im Handelsregister konstitutiv (§ 53 Abs. 2 HGB).
Nein, das trifft nicht zu!
4. Der Verkäufer ist in seinem guten Glauben an P’s Prokura schutzwürdig und das Geschäft mit P als Vertreter der Schnell Autovermietung GmbH zustande gekommen.
Nein!
Jurafuchs kostenlos testen
![frausummer](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1fu6mu5ga7idf8g3vn9s48wbl.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
frausummer
8.6.2022, 14:01:42
i.E. hat V mit P einen Vertrag geschlossen und es gelten die Rechtsfolgen der §§ 177 I, 179 I BGB?
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
24.6.2022, 12:48:24
Hallo frausummer, genau so ist es :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
lalevi
3.8.2022, 15:18:04
Bin grade verwirrt, im Ergebnis ist doch dann eben kein Vertrag zustandegekommen, oder?
Dogu
1.3.2024, 12:11:18
@[lalevi](29997) Der Vertrag ist schwebend unwirksam.
![Charliefux](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__vxnfwuanvhsmteimfzxpn.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Charliefux
21.3.2024, 20:41:54
@[lalevi](29997) es ist kein Vertrag zwischen der GmbH und V zustande gekommen. Aber der P hat als Vertreter ohne Vertretungsmacht ein eigenes Geschäft abgeschlossen und es gelten die Rechtsfolgen des §§ 177 I, 179 I BGB