Zivilrecht

Mietrecht

Beendigung

außerordentliche Kündigung - Nachzahlung/Erledigung

außerordentliche Kündigung - Nachzahlung/Erledigung

26. August 2025

12 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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M mietet V's Wohnung für €500 im Monat. Im Juni und Juli zahlt M keine Miete. V erklärt M die außerordentliche Kündigung und setzt eine Räumungsfrist von zwei Wochen. M zieht nicht aus. V verklagt ihn auf Räumung. Die Klage wird M am 1.9. zustellt; am 10.9. überweist M die gesamte rückständige Miete.

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